Wichtige Informationen
Öffnungszeiten Büro:
Mo - Do 8 - 17, Fr 8 - 16 Uhr
Öffnungszeiten Prüfstelle:
Mo - Do 9 - 17, Fr 9 - 16 Uhr
und jeden 1. Samstag im Monat:
9 - 12 Uhr
nächster offener Samstag:
07.08.2010
übernächster offener Samstag:
04.09.2010
Telefon: (0221) 38 59 93
Tipp: Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Schon bei kleinen Unfallschäden ab ca. 750 € ist die Erstellung eines Unfallgutachtens zur Beweissicherung von einem unabhängigen Gutachter sinnvoll, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen.
Sogar bei selbst verursachten Schäden hilft vor Beauftragung einer Werkstatt das Gutachten beim Preisvergleich.
Häufig gesuchte Begriffe:
Auszug aus dem Prüfablauf
Änderungsabnahme
Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
Werden bauliche Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen, so erlischt die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Dieser Umstand muß nicht sein, sofern Sie die durchgeführten Änderungen oder Einbauten unverzüglich z.B. durch einen GTÜ - Prüfingenieur eine Anbaubegutachtung gemäß § 19(3) StVZO durchführen lassen.
Wir stehen Ihnen natürlich nicht nur im Rahmen der Änderungsabnahme, sondern auch schon im Vorfeld einer geplanten Umrüstung mit Rat und Tat zur Seite.
Gerne sind wir auch bereit, Ihnen bei der Prüfzeugnisbeschaffung zu helfen. Verschiedene Teilegutachten oder sonstige Prüfzeugnisse sind bei der GTÜ online hinterlegt.
