Wichtige Informationen

Öffnungszeiten Büro:
Mo - Do 8 - 17, Fr 8 - 16

Öffnungszeiten Prüfstelle:
Mo - Do 9 - 17, Fr 9 - 16
und jeden 1. Samstag im Monat:
9 - 12

nächster "offener Samstag":

07.01.2011

 

übernächster "offener Samstag":

04.02.2012

 

Telefon: (0221) 38 59 93

Tipp: Wann macht ein Gutachten Sinn?
Schon bei kleinen Unfallschäden ab ca. 750 € ist die Erstellung eines Unfallgutachtens zur Beweissicherung von einem unabhängigen Gutachter von Nutzen, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen.
Sogar bei selbst verursachten Schäden hilft vor Beauftragung einer Werkstatt das Gutachten beim Preisvergleich.

Unfallmeldungformular:
Hier können Sie rund um die Uhr online Ihren Schaden melden.

Anspruchsteller
Zum Formular UnfallmeldungName des Fahrzeughalters

 

Kontaktformular:
Hier können Sie allgemeine Fragen stellen.

Was können wir für Sie tun?
Zum Formular KontaktName

 

Häufig gesuchte Begriffe:

Auszug aus dem Prüfablauf

Macromedia Flash Player

Änderungsabnahme

Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO

Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO

Werden bauliche Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen, so erlischt die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Dieser Umstand muß nicht sein, sofern Sie die durchgeführten Änderungen oder Einbauten unverzüglich z.B. durch einen GTÜ - Prüfingenieur eine Anbaubegutachtung gemäß § 19(3) StVZO durchführen lassen.
Wir stehen Ihnen natürlich nicht nur im Rahmen der Änderungsabnahme, sondern auch schon im Vorfeld einer geplanten Umrüstung mit Rat und Tat zur Seite.

Gerne sind wir auch bereit, Ihnen bei der Prüfzeugnisbeschaffung zu helfen. Verschiedene Teilegutachten oder sonstige Prüfzeugnisse sind bei der GTÜ online hinterlegt.