Wichtige Informationen

Öffnungszeiten Büro:
Mo - Do 8 - 17, Fr 8 - 16 Uhr

Öffnungszeiten Prüfstelle:
Mo - Do 9 - 17, Fr 9 - 16 Uhr
und jeden 1. Samstag im Monat:
9 - 12 Uhr

nächster offener Samstag:

07.08.2010

 

übernächster offener Samstag:

04.09.2010

 

Telefon: (0221) 38 59 93

Tipp: Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Schon bei kleinen Unfallschäden ab ca. 750 € ist die Erstellung eines Unfallgutachtens zur Beweissicherung von einem unabhängigen Gutachter sinnvoll, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen.
Sogar bei selbst verursachten Schäden hilft vor Beauftragung einer Werkstatt das Gutachten beim Preisvergleich.

Formular: Unfallmeldung
Hier können Sie rund um die Uhr online Ihren Schaden melden.

Anspruchsteller
Zum Formular UnfallmeldungName des Fahrzeughalters

 

Formular: Kontakt
Hier können Sie allgemeine Fragen stellen.

Was können wir für Sie tun?
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Häufig gesuchte Begriffe:

Auszug aus dem Prüfablauf

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Änderungsabnahme

Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO

Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
Werden bauliche Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen, so erlischt die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Dieser Umstand muß nicht sein, sofern Sie die durchgeführten Änderungen oder Einbauten unverzüglich z.B. durch einen GTÜ - Prüfingenieur eine Anbaubegutachtung gemäß § 19(3) StVZO durchführen lassen.
Wir stehen Ihnen natürlich nicht nur im Rahmen der Änderungsabnahme, sondern auch schon im Vorfeld einer geplanten Umrüstung mit Rat und Tat zur Seite.

Gerne sind wir auch bereit, Ihnen bei der Prüfzeugnisbeschaffung zu helfen. Verschiedene Teilegutachten oder sonstige Prüfzeugnisse sind bei der GTÜ online hinterlegt.