Wichtige Informationen
Öffnungszeiten Büro:
Mo - Do 8 - 17, Fr 8 - 16
Öffnungszeiten Prüfstelle:
Mo - Do 9 - 17, Fr 9 - 16
und jeden 1. Samstag im Monat:
9 - 12
nächster "offener Samstag":
07.01.2011
übernächster "offener Samstag":
04.02.2012
Telefon: (0221) 38 59 93
Tipp: Wann macht ein Gutachten Sinn?
Schon bei kleinen Unfallschäden ab ca. 750 € ist die Erstellung eines Unfallgutachtens zur Beweissicherung von einem unabhängigen Gutachter von Nutzen, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen.
Sogar bei selbst verursachten Schäden hilft vor Beauftragung einer Werkstatt das Gutachten beim Preisvergleich.
Häufig gesuchte Begriffe:
Auszug aus dem Prüfablauf
Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (UMA)
Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung (HU) ist die regelmäßig wiederkehrende technische Untersuchung Ihres Fahrzeugs.
Im Rahmen dieser Untersuchung prüfen wir Ihr Fahrzeug hinsichtlich der Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
Privat genutzte Pkw und Motorräder sind spätestens nach Ablauf von zwei Jahren einer Hauptuntersuchung zu unterziehen. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t , Selbstfahrervermietfahrzeuge und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.
Neuerungen zur Hauptuntersuchung
Ab Januar 2010 gilt: Wer zur Hauptuntersuchung fährt, bekommt nur noch eine Plakette - für Hauptuntersuchung (HU) und (UMA), zusammen.
Die vormals eigenständige "Abgasuntersuchung" wird mit dem 1. Januar 2010 als zusätzlicher Prüfpunkt in die HU integriert.
Die elektronischen Sicherheitssysteme und die Abgaswerte werden zeitgleich unter die Lupe genommen.
Bei Fahrzeugen, die ab dem 01.04.2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, wird im Rahmen der Hauptuntersuchung eine Untersuchung der Fahrzeugsystemdaten (FSD) duchgeführt.
