Abgasuntersuchung
Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
Abgasuntersuchungen nach § 47a StVZO
Die Abgasuntersuchung, allgemein auch als AU bezeichnet, ist die in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführende Überprüfung der Abgaswerte Ihres Fahrzeugs.
Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 t sind alle zwei Jahre einer Abgasuntersuchung zu unterziehen.
Seit dem 1. April 2006 werden bei der AU keine Unterschiede mehr zwischen solchen Fahrzeugen gemacht, die kein Abgasreinigungssystem verbaut haben, und solchen, die mit Katalysator und geregelter Gemischbildung (G-Kat) bzw. G-Kat und On-Board-Diagnose (OBD) ausgerüstet sind.
Fahrzeugen mit Dieselmotor bis zu 3,5 t wird auch weiterhin - nach bestandener AU - eine Plakette mit zweijähriger Laufzeit zugeteilt.
Bei Fahrzeugen über 3,5 t zGG reduziert sich die Gültigkeit der AU auf ein Jahr.
Ausgenommen hiervon sind Wohnmobile bis zu einem zGG von 7,5 t. Innerhalb der ersten 72 Monate nach deren Erstzulassung beträgt der Prüfrythmus 24 Monate.
Neuerungen im Bereich Abgasuntersuchung
Seit dem 01. April 2006 ist die OBD-AU als Teil der Hauptuntersuchung in diese integriert. Sie ist somit, wie z.B. die Bremsprüfung, ein Teilprüfpunkt der Hauptuntersuchung.
