Hauptuntersuchung
Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
Die Hauptuntersuchung (HU) ist die regelmäßig wiederkehrende technische Untersuchung Ihres Fahrzeugs.
Im Rahmen dieser Untersuchung prüfen wir Ihr Fahrzeug hinsichtlich der Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
Privat genutzte Pkw und Motorräder sind spätestens nach Ablauf von zwei Jahren einer Hauptuntersuchung zu unterziehen. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t , Selbstfahrervermietfahrzeuge und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.
Neuerungen zur Hauptuntersuchung
Bei Fahrzeugen, die ab dem 01.04.2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, wird im Rahmen der Hauptuntersuchung eine Untersuchung der Fahrzeugsystemdaten (FSD) duchgeführt.
