Sicherheitsprüfung
Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
Sicherheitsprüfung SP
Die Sicherheitsprüfung - als Ersatz für die Zwischen- und Bremsensonderuntersuchung (ZU/BSU) - ist seit dem 1.12.1999 für bestimmte Fahrzeugarten zusätzlich zur Hauptuntersuchung vorgeschrieben.
Davon betroffen sind:
- Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 7,5 t
- Anhänger mit einem zGG von mehr als 10 t und
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
