Wichtige Informationen
Öffnungszeiten Büro:
Mo - Do 8 - 17, Fr 8 - 16 Uhr
Öffnungszeiten Prüfstelle:
Mo - Do 9 - 17, Fr 9 - 16 Uhr
und jeden 1. Samstag im Monat:
9 - 12 Uhr
nächster offener Samstag:
07.08.2010
übernächster offener Samstag:
04.09.2010
Telefon: (0221) 38 59 93
Tipp: Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Schon bei kleinen Unfallschäden ab ca. 750 € ist die Erstellung eines Unfallgutachtens zur Beweissicherung von einem unabhängigen Gutachter sinnvoll, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen.
Sogar bei selbst verursachten Schäden hilft vor Beauftragung einer Werkstatt das Gutachten beim Preisvergleich.
Häufig gesuchte Begriffe:
Auszug aus dem Prüfablauf
Zustandsbericht
Zum 01.01.2002 trat die Umsetzung der EU-Verbrauchsgüter-Kaufrichtlinie in Kraft. Diese Richtlinie wurde - im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts - in nationales Recht umgesetzt.
Diese Neuregelung hat erhebliche Auswirkungen auf den gewerblichen Handel mit Kraftfahrzeugen und auf das Kfz-Handwerk. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Verlängerung der Gewährleistungsfristen bei Neufahrzeugen auf mindestens 2 Jahre und bei Gebrauchtfahrzeugen auf mindestens 1 Jahr
- Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturarbeiten beträgt 2 Jahre, kann aber vertraglich auf 1 Jahr beschränkt werden
- Ein Fahrzeug (Sache) gilt als frei von (Sach-) Mängeln, wenn es beim Verkauf (Gefahrübergang) eine vereinbarte Beschaffenheit besitzt.
- Beweislastumkehr beim Kauf (§ 476 BGB), d.h. innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf muß der gewerbliche Verkäufer - im Streitfall - die Mängelfreiheit der "Sache" beweisen.
Der Schutz des Händlers vor umfangreichen Gewährleistungsansprüchen des Käufers kann nur durch (neutrale und beweisbare) Offenlegung aller Fahrzeugmängel durch das Gutachten ( "Zustandsbericht" ) eines objektiven und unabhängigen Kfz-Sachverständigen sichergestellt werden.
