Wichtige Informationen
Öffnungszeiten Büro:
Mo - Do 8 - 17, Fr 8 - 16 Uhr
Öffnungszeiten Prüfstelle:
Mo - Do 8.30 - 12.30 und 13 - 17 Uhr
Fr 8.30 - 12.30 und 13 - 16 Uhr
Annahmeschluss Freitag 15.30 Uhr
und jeden ersten Samstag im Monat:
9 - 12 Uhr
Nächster offener Samstag
09.03.2019
Übernächster offener Samstag
06.04.2019
Öffnungszeiten der Prüfstellen Köln & Bonn sowie des Ingenieurbüro an den Karnevalstagen
Weiberfastnacht 28.02.2019: GESCHLOSSEN!
Freitag 01.03.2019 Prüfstellen Köln & Bonn: 8.30 Uhr - 14.00 Uhr geöffnet!
Freitag 01.03.2019 Ingenieurbüro: 8.00 Uhr - 14.00 Uhr geöffnet!
Rosenmontag 04.03.2019 & Veilchendienstag 05.03.2019: GESCHLOSSEN!
Ab Mittwoch den 06.03.2019 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da!
Öffnungszeiten Standort Bonn:
Montag bis Donnerstag:
8.30 – 12.30 und 13.00 - 16.30 Uhr
Freitag:
8.30 - 12.30 und 13.00 - 15.30 Uhr
Jeden ersten Samstag im Monat:
8.30 - 12.00 Uhr
Tipp:
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Schon bei kleinen Unfallschäden ab ca. 750 € ist die Erstellung eines Unfallgutachtens zur Beweissicherung von einem unabhängigen Gutachter sinnvoll, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen.
Sogar bei selbst verursachten Schäden hilft vor Beauftragung einer Werkstatt das Gutachten beim Preisvergleich.
Häufig gesuchte Begriffe:
- ingenieurbüro
- scherschel
- plaketten
- prüfungen
- gutachten
- schadensgutachten
- wertgutachten
- beweissicherung
- zustandsbericht
- schaden
- unfall
- amtliche
- hauptuntersuchung
- sicherheitsprüfung
- änderungsabnahme
- früher
- abgasuntersuchuntersuchung
- sonstige
- fahrzeugbewertung
- oldtimer
- kundenservice
- unfallmeldung
- kaufberatung
- technische
- beratung
Auszug aus dem Prüfablauf
Sonstige Prüfungen
Überprüfungen gem. § 17 StVZO
Neben der Haupt- und Abgasuntersuchung und der Änderungsabnahme bieten wir Ihnen auch andere amtliche Fahrzeuguntersuchungen an.
Werden Sie z.B. durch eine Polizeikontrolle auf vorhandene Mängel am Fahrzeug hingewiesen, sind Sie verpflichtet innerhalb einer vorgegebenen Frist die Beseitigung der Mängel bescheinigen zu lassen. Diese Prüfung im Rahmen des § 17 StVZO, weitläufig auch unter dem Begriff "Mängelkarte" bekannt, kann - wenn erforderlich - auch durch einen GTÜ-Prüfingenieur erfolgen.
Ab dem 1. März 2007 geht der "Mängelkarten-Paragraph" in den § 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) über.
Untersuchungen nach BOKraft
Für Fahrzeuge die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden, wie z.B. Taxi, Mietwagen oder Kraftomnibusse, ist eine weitergehende Prüfung erforderlich. Die Untersuchung nach BOKraft - im Rahmen der Hauptuntersuchung oder als erstmalige Prüfung - befaßt sich mit der Ausrüstung und der Ausstattung dieser Fahrzeuge.
GGVSE/ADR-Prüfungen
Fahrzeuge die gefährliche Güter auf der Straße befördern, unterliegen - je nach Gefährdungsklasse des beförderten Gutes - umfangreichen Ausstattungsrichtlinien die im jährlichen Abstand überprüft werden müssen. Diese Überprüfung kann im Rahmen der Hauptuntersuchung oder auch abweichend davon erfolgen.
Gutachten "Tempo 100" gem. 9. AusnVO zur StVO
Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne auf Autobahmen ist auf 80 km/h begrenzt. Unter gewissen Umständen ist es möglich, die zulässige Geschwindigkeit auf 100 km/h zu erhöhen. Wir prüfen die Möglichkeiten in Ihrem Falle und stellen Ihnen die entsprechende Bestätigung gerne aus.
Sonstige Prüfungen
Wohnwagen- und Wohnmobil-Besitzer kennen ein zusätzliches Problem. Während für Wohnwagen die Gasprüfung nicht mehr Bestandteil der HU nach § 29 StVZO ist, muß für Wohnmobile nach wie vor eine gültige Gasprüfung nachgewiesen werden. Wir führen in unserem Hause die Gasprüfung nach der Prüfbescheinigung Technische Regeln "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" nach dem Arbeitsblatt G 607 des DVGW durch.
Oldtimerprüfung
Bislang war es den Tüv's vorbehalten Oldtimerprüfungen durchzuführen. Im Rahmen der Neueinführung des §23 StVZO können ab dem 01.03.2007 an Fahrzeugen mit einem Mindestalter von 30 Jahren Oldtimerprüfungen auch durch Prüfingenieure amtlicher Überwachungsorganisationen duchgeführt werden. Der bisherige §21 c StVZO wird abgeschafft.
Wichtige Informationen
Öffnungszeiten Büro:
Mo - Do 8 - 17, Fr 8 - 16 Uhr
Öffnungszeiten Prüfstelle:
Mo - Do 8.30 - 12.30 und 13 - 17 Uhr
Fr 8.30 - 12.30 und 13 - 16 Uhr
Annahmeschluss Freitag 15.30 Uhr
und jeden ersten Samstag im Monat:
9 - 12 Uhr
Nächster offener Samstag
09.03.2019
Übernächster offener Samstag
06.04.2019
Öffnungszeiten der Prüfstellen Köln & Bonn sowie des Ingenieurbüro an den Karnevalstagen
Weiberfastnacht 28.02.2019: GESCHLOSSEN!
Freitag 01.03.2019 Prüfstellen Köln & Bonn: 8.30 Uhr - 14.00 Uhr geöffnet!
Freitag 01.03.2019 Ingenieurbüro: 8.00 Uhr - 14.00 Uhr geöffnet!
Rosenmontag 04.03.2019 & Veilchendienstag 05.03.2019: GESCHLOSSEN!
Ab Mittwoch den 06.03.2019 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da!
Öffnungszeiten Standort Bonn:
Montag bis Donnerstag:
8.30 – 12.30 und 13.00 - 16.30 Uhr
Freitag:
8.30 - 12.30 und 13.00 - 15.30 Uhr
Jeden ersten Samstag im Monat:
8.30 - 12.00 Uhr
Tipp:
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Schon bei kleinen Unfallschäden ab ca. 750 € ist die Erstellung eines Unfallgutachtens zur Beweissicherung von einem unabhängigen Gutachter sinnvoll, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen.
Sogar bei selbst verursachten Schäden hilft vor Beauftragung einer Werkstatt das Gutachten beim Preisvergleich.
Häufig gesuchte Begriffe:
- ingenieurbüro
- scherschel
- plaketten
- prüfungen
- gutachten
- schadensgutachten
- wertgutachten
- beweissicherung
- zustandsbericht
- schaden
- unfall
- amtliche
- hauptuntersuchung
- sicherheitsprüfung
- änderungsabnahme
- früher
- abgasuntersuchuntersuchung
- sonstige
- fahrzeugbewertung
- oldtimer
- kundenservice
- unfallmeldung
- kaufberatung
- technische
- beratung
Auszug aus dem Prüfablauf