Wichtige Informationen

Öffnungszeiten Büro:
Mo - Do 8 - 17, Fr 8 - 16 Uhr

Öffnungszeiten Prüfstelle:
Mo - Do 9 - 17, Fr 9 - 16 Uhr
und jeden 1. Samstag im Monat:
9 - 12 Uhr

nächster offener Samstag:

07.08.2010

 

übernächster offener Samstag:

04.09.2010

 

Telefon: (0221) 38 59 93

Tipp: Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Schon bei kleinen Unfallschäden ab ca. 750 € ist die Erstellung eines Unfallgutachtens zur Beweissicherung von einem unabhängigen Gutachter sinnvoll, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen.
Sogar bei selbst verursachten Schäden hilft vor Beauftragung einer Werkstatt das Gutachten beim Preisvergleich.

Formular: Unfallmeldung
Hier können Sie rund um die Uhr online Ihren Schaden melden.

Anspruchsteller
Zum Formular UnfallmeldungName des Fahrzeughalters

 

Formular: Kontakt
Hier können Sie allgemeine Fragen stellen.

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Häufig gesuchte Begriffe:

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Willkommen auf unseren Webseiten!

Seit 20 Jahren werden Sie in unserem Kfz-Sachverständigenbüro in allen Fragen rund um das Fahrzeug kompetent beraten und betreut.
Unsere Sachverständige und Ingenieure bilden sich ständig weiter und sind immer auf dem neuesten Stand.
Für den Schadensbereich sind zwei zertifizierte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zuständig.

Unsere Prüffelder im amtlichen Bereich:

HU-Plakette

Der obere Pfeil zeigt den Monat, der untere Pfeil das Jahr an, wann eine Untersuchung fällig ist.

Die Farben der Plaketten und ihre Bedeutung:

(Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.)

Braun:
2010

Rosa:
2011

Grün:
2012

Orange:
2013

Blau:
2014

Gelb:
2015

Alle Arbeiten in diesem Bereich werden im Namen und für Rechnung der Öffnet externen Link in neuem FensterGTÜ ausgeführt.

  •  Verkehrssicherheitsprüfung nach § 29 StVZO (Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen)
  •  Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
  •  UMA, früher: Abgasuntersuchungen nach § 47a StVZO
  •  Untersuchungen nach BOKraft
  •  GGVSE/ADR-Prüfungen
  •  Überprüfungen gem. § 5 FZV
  •  Abmessungsschild gem. § 59a StVZO
  •  Tempo 100 - Gutachten für Fahrzeuggespanne
  •  Oldtimer-Untersuchung §23 StVZO
  •  Änderung der Fahrzeugpapiere gem. § 13 FZV